mhmm.de | FAQ

Bewerbung

1. Wie und ab wann kann ich mich bewerben?
Eine Bewerbung ist immer ab Januar bis Ende Juli möglich. Dieser Bewerbungszeitraum bezieht sich immer auf den Studienbeginn im Oktober desselben Jahres. Eine Bewerbung ist ausschließlich online über unser Bewerbungsportal möglich.

2. Wie kann ich meine Berufserfahrung bei der Bewerbung nachweisen?
Als Nachweise gelten z.B. Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbescheinigungen des Arbeitgebers

3. Müssen die 2 Jahre Berufserfahrung in Deutschland gesammelt worden sein?
Nein, die Berufserfahrung kann auch im Ausland gesammelt worden sein.

4. Was ist ein Nachweis der Hochschulreife/ eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?
Mit Hochschulzugangsberechtigung ist der Schulabschluss gemeint, der Sie für ein Studium an einer Universität oder Hochschule befähigt. In Deutschland ist das z.B. das Abitur oder die Fachhochschulreife.

(Fernstudien-)Vertrag / Einschreibung/Immatrikulation und Rückmeldung

1. Wann erhalte ich den (Fernstudien-) Vertrag und die entsprechende Rechnung?
Zunächst bekommen Sie vom Lehrstuhl ein Zulassungsschreiben zugesendet. Anschließend erhalten Sie von unserer Univerwaltung, die zuständige Abteilung (S-Outreach), einen (Fernstudien-)Vertrag. Dies kann bis zu mehreren Wochen dauern. Nachdem Sie diesen unterschrieben zurückgesendet haben, erhalten Sie anschließend die entsprechende Rechnung für die Teilnahmegebühren.
Das gesamte Vorgehen kann sich durchaus bis in den Oktober hineinziehen, wir beginnen das Studium aber pünktlich zum 1. Oktober. Also nicht nervös werden, wenn noch irgendwelche Formalitäten offen sind, das wird sich alles im Zeitablauf finden.

2. Wie kann ich den Studiengang kündigen?
Die Kündigung muss fristgerecht und schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss in schriftlicher Papierform bei uns eingehen. Die Kündigungsbedingungen sind im (Fernstudien-) Vertrag festgehalten.

3. Wie läuft die Einschreibung/Immatrikulation ab?
Für die Einschreibung ist eine elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren (Kranken-)Versicherungsstatus erforderlich (genauere Informationen zum Nachweis der Krankenversicherung finden Sie in Punkt 4). Zusätzlich muss der Semesterbeitrag überwiesen worden sein (genauere Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie in Punkt 7 und 8).  
Ist Ihr Nachweis der Krankenversicherung und die Zahlung des Semesterbeitrags eingegangen, erhalten Sie nach erfolgter Einschreibung ein Schreiben mit Information zur Freischaltung der elektronischen Dienstleistungen (IdM-Kennung, Aktivierungspasswort) per Post zugeschickt. Die Bearbeitung der Immatrikulation dauert erfahrungsgemäß circa 2- 3 Wochen. Das Informationsschreiben können immatrikulierte Studierende auch im Online-Portal campo über die Funktion „Studienservice“ abrufen.

4. Wie erfolgt der elektronische Nachweis der Krankenversicherung?
Für die Einschreibung ist eine elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus erforderlich, die Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse unter Nennung unserer Absendernummer H0001887 beantragen müssen, und anschließend von der gesetzlichen Krankenkasse digital an die FAU übermittelt wird.

Wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kontaktieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse und beantragen Sie die Übermittlung der elektronischen Meldung über den Versicherungsstatus an die FAU.

Falls Sie über eine private Krankenversicherung versichert, nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind, so müssen Sie hier auch die elektronische Meldung an die FAU über Ihren Versicherungsstatus bei der gesetzlichen Krankenkasse anfordern. Wenden Sie sich hierfür bitte an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Sollten Sie noch nie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein, so kontaktieren Sie bitte eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. In dieser Meldung über den Versicherungsstatus bescheinigt die gesetzliche Krankenkasse dann, dass Sie nicht gesetzlich versichert sind, wenn keine Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt.

Eine solche elektronische Meldung über den Versicherungsstatus muss von Ihnen bei der Krankenkasse unter Angabe der obigen Absendernummer aktiv angefordert werden. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt anschließend digital die Meldung an die FAU. Eine Einschreibung ohne eine vorliegende elektronische Meldung über den Versicherungsstatus ist nicht möglich. Auch papierhafte Meldungen können aufgrund des elektronischen Meldeverfahrens seit 2022 nicht mehr akzeptiert werden. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter Krankenversicherung – Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation.

5. Wo finde ich meine Immatrikulationsbescheinigung?
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist nach erfolgter Einschreibung und mit aktivierter Benutzerkennung über Campo online abrufbar (Reiter „Studienservice“ und „Bescheinigungen“). Beachten Sie, dass die Anmeldedaten für dieses IdM-Portal und campo anders sind als für das MHMM-Lernportal.

6. Kommen neben den Teilnahmegebühren von 6.400,00 € bzw. 4 x 1.650,00 € zusätzlich Kosten auf mich zu?
An der FAU gibt es keine Prüfungsgebühren oder Ähnliches. Allerdings fällt pro Semester für alle Studierenden ein Semesterbeitrag an, den man überweisen muss, um auch im jeweils folgenden Semester an der FAU eingeschrieben zu bleiben. Immatrikulierte Studierende müssen jedes Semester einen Semesterbeitrag von ca. 100 € zahlen (insb. Beitrag für das Studierendenwerk). Diese sind zusätzlich zu den Teilnahmegebühren zu entrichten. Informationen wie Rückmeldefristen und Höhe des Semesterbeitrags des jeweiligen Semesters finden Sie zudem unter: www.fau.de/education/studienorganisation/rueckmeldung/

7. Wann muss ich den Semesterbeitrag überweisen?
Alle Studierenden müssen sich zweimal im Jahr für das nächste Semester rückmelden, um an der FAU weiter zu studieren. Dies geschieht durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Das Geld sollte unbedingt innerhalb der Rückmeldefristen an die Universität überwiesen werden, sonst droht die Exmatrikulation. Studierende erhalten von der Studierendenverwaltung rechtzeitig eine E-Mail mit allen Informationen zur Rückmeldung für das kommende Semester. Die Bankdaten zur Überweisung und weitere wichtige Informationen finden Sie in Campo im Bereich „Studienservice“ (Register „Bescheinigungen“). Informationen wie Rückmeldefristen und Höhe des Semesterbeitrags des jeweiligen Semesters finden Sie zudem unter: www.fau.de/education/studienorganisation/rueckmeldung/

8. Wohin überweise ich den Semesterbeitrag und was muss ich beachten?
Alle Studierenden erhalten im Januar beziehungsweise Juni eine Mail der Studierendenverwaltung mit Hinweisen zur Rückmeldung. Der Semesterbeitrag muss auf das dort angegebene Universitätskonto unter Angabe von Matrikelnummer (ohne Leerstellen. Bitte verwenden Sie nicht die Teilnehmernummer), Name, Vorname überwiesen werden. Wenn die Angaben unvollständig sind, ist leider keine Zuordnung des Semesterbeitrags möglich und die Rückmeldung erfolgt nicht. Weitere Informationen zum Semesterbeitrag und einen Überweisungsträger als PDF-Dokument finden Sie in Campo im Bereich “Studienservice” (im Register “Bescheinigungen”). Genauere Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie unter: www.fau.de/education/studienorganisation/rueckmeldung/. Der Unterschied zwischen Teilnehmernummer, Matrikelnummer und Nutzerkennung wird in Punkt 11 der folgenden Kategorie beschrieben.

9. Kann ich länger als die vorgesehenen vier Semester (Regelstudienzeit) studieren?
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, maximal können sechs Semester studiert werden. Sie können diese Zeit allerdings durch die Beantragung von Urlaubssemestern verlängern, wenn Sie aufgrund persönlicher Umstände Ihr Studium pausieren lassen müssen. Genauere Informationen hierzu siehe Punkt 10.

10. Wie kann ich ein Urlaubssemester nehmen/das Studium pausieren? Darf ich die Zahlung pausieren?
Auf Antrag können Studierende temporär vom Studium befreit werden. Dieser Antrag muss vor Vorlesungsbeginn erfolgen. Die Gründe der Beurlaubung (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft/Elternzeit) sind schriftlich einzureichen und zu belegen. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und kann somit hilfreich sein, um das Studium offiziell in Regelstudienzeit zu absolvieren. Unberührt von der Beurlaubung bleibt die Verpflichtung die 4 Raten der Teilnahmegebühren regelmäßig fortzuzahlen. Ein Pausieren der Ratenzahlung ist nicht möglich.

11. Kann man Bildungsurlaub für die Präsenztage beantragen?
Bildungsurlaub gibt es nicht in jedem Bundesland, denn Bildung fällt in die Länderhoheit (z.B. gibt es in Bayern keinen BU). Um für eine Maßnahme im Rahmen der Fortbildung, Bildungsurlaub zu genehmigen, muss die Maßnahme anerkannt sein. Aufgrund der geringen Nachfrage von den Teilnehmenden, haben wir den MHMM nicht (mehr) anerkennen lassen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zur Nachfrage. Die Anerkennung müsste in regelmäßigen Abständen für jedes Bundesland einzeln erfolgen.

Lehrmaterial/ Plattformen/ Programme/ IdM und FAUCard

1. Ist der Studiengang in deutscher Sprache?
Ja, die Unterrichtsprache des Studiengangs ist Deutsch. Alle Lehrtexte und Unterrichtsmaterialien sind in deutscher Sprache verfasst und die Inhalte beziehen sich auf das deutsche Gesundheitswesen.

2. Wie erhalte ich Zugang zum Lehrmaterial?
Der Studiengang baut auf dem Konzept der Fernlehre auf. Jede Woche ist ein Text mit einem Umfang von ca. 50 Seiten zu bearbeiten. In jedem Semester beträgt das Arbeitspensum 20 Lehrtexte, aufgeteilt in zwei Module mit jeweils 10 Texten. Die Texte eines Moduls werden jeweils postalisch rechtzeitig zur Verfügung gestellt, sie stehen auch als pdf-Datei zum Download auf dem MHMM-Portal zur Verfügung. Am Ende von jedem Text befinden sich Kontrollfragen sowie Multiple Choice Fragen (auf dem MHMM-Portal), die bearbeitet werden können (Lösungen finden sich dann auf dem MHMM-Portal). Internetverweise sowie Hinweise auf weiteres Material ergänzen die Texte und das MHMM-Portal.

3. Gibt es Vorlesungen oder online Veranstaltungen?
Nein, der Studiengang baut auf dem Konzept der Fernlehre auf. Jede Woche ist ein Text mit einem Umfang von ca. 50 Seiten zu bearbeiten. Es gibt keine zusätzlichen (online) Lehrveranstaltungen außer den Präsenztagen am Ende des Semesters.

4. Wann werden die Ordner mit den Lehrtexten versendet?
Die Ordner werden pünktlich bis Ende September bzw. Ende März bei der von Ihnen im Rahmen der Bewerbung angegebenen Adresse eingehen. Der Versand startet Mitte September. Druck und Versand werden von einem Dienstleister durchgeführt. Wenn also demnächst ein Paket kommt, auf dem nicht FAU oder unser Lehrstuhl als Absender steht, nehmen Sie es bitte trotzdem an, zurückkommende Pakete verursachen hier einen hohen Arbeitsaufwand. Adressänderungen teilen Sie uns bitte immer so schnell wie möglich mit.

5. Was kann ich tun, wenn ich meinen Ordner noch nicht erhalten habe?
Wenn Sie bis Anfang Oktober bzw. April Ihre Ordner noch nicht erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte bei uns (service@mhmm.de). Wir kümmern uns dann darum.

6. Auf welchen Plattformen muss ich mich registrieren und wie funktioniert das?
Für Ihr Studium benötigen Sie vor allem das MHMM-Lernportal, das IdM-Portal und Campo. Bitte beachten Sie: IdM-Portal (www.idm.fau.de) das Campo-Portal (https://www.campo.fau.de/) und MHMM-Portal (https://www.MHMM.de/) sind unterschiedliche Plattformen mit unterschiedlichen Zugangsdaten/Passwörtern. Logindaten werden Ihnen spätestens bei der Immatrikulation übermittelt.

Im MHMM-Lernportal werden alle Lernmaterialien für das aktuelle Semester und organisatorische Informationen zur Verfügung gestellt. Nach dem Einloggen stehen Ihnen beispielsweise folgende Funktionen zur Verfügung:
•    Downloads der Texte und von ergänzendem Material,
•    Einsicht der Noten,
•    Überblick über den Studiumsfortschritt,
•    Kontrollansicht der bei uns hinterlegten Kontaktdaten,
•    Online MC-Test mit Korrekturfunktion

In diesem Portal werden alle für das Studium relevanten Hinweise zur Verfügung gestellt (z.B. zu erledigende Dinge, Fristen, Termine, Prüfungsergebnisse, zusätzliche Materialien etc.). Diese Seiten werden im Laufe des Studiums kontinuierlich fortgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldedaten für dieses IdM-Portal und campo anders sind als für das MHMM-Lernportal.

IdM steht dabei für „Identity Management“, es ist die zentrale Benutzerverwaltung der FAU. Hier lässt sich die persönliche Benutzerkennung verwalten, mit der Studierende die Webdienste der Universität wie campo nutzen können. Auch eine FAU-Email-Adresse (FAUMail) können Sie hier beantragen, diese benötigen Sie aus unserer Sicht jedoch nicht. Mit der IdM-Anmeldung sind bestimmte Vorteile verbunden, so kann man z.B. eine FAUcard beantragen (weitere Informationen zur FAUcard finden Sie unter Punkt 14), Zugriff auf die Immatrikulationsbescheinigung in campo erhalten und auf Software des Rechenzentrums (RRZE) und insbesondere auch per Fernleihe auf die Serviceangebote unserer Bibliothek zugreifen. Dies könnte für die Erstellung Ihrer Masterarbeit relevant sein. Nachdem Sie an der FAU eingeschrieben wurden, können Sie sich im Identity Management System (IdM) der FAU anmelden und Ihr Benutzerkonto aktivieren. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldedaten für dieses IdM-Portal und campo anders sind als für das MHMM-Lernportal, genauere Informationen zu den benötigten Zugangsdaten finden Sie unter Punkt 8.

Das Campo-Portal ist das virtuelle Pendant zu Studierendenverwaltung der FAU. Dieses Portal ist für MHMM-Studierende bezüglich der meisten Funktionen irrelevant, da die Studierendenverwaltung und die Prüfungsverwaltung über den Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement und das MHMM-Portal erfolgt. Für Weiterbildungsstudierende ist das Portal lediglich bezüglich der Rück-meldung und der Immatrikulationsbescheinigung relevant. Eine Immatrikulationsbescheinigung ist nach erfolgter Einschreibung und mit aktivierter Benutzerkennung über Campo online abrufbar (Reiter „Studienservice“ und „Bescheinigungen“).  Bitte beachten Sie, dass die Anmeldedaten für dieses IdM-Portal und campo anders sind als für das MHMM-Lernportal, genauere Informationen zu den benötigten Zugangsdaten finden Sie unter Punkt 10.

7. Ab wann kann ich mich auf dem MHMM-Portal anmelden?
Ab 1. Oktober haben die Teilnehmenden des ersten Semesters Zugriff auf das Lernportal. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen alle Lernmaterialien Ihres Jahrgangs für das aktuelle Semester zur Verfügung. Eventuell ist der Zugriff auch schon ein paar Tage früher möglich, das können wir aber nicht garantieren.

8. Welche Zugangsdaten brauche ich für das MHMM-Portal und wo finde ich diese?
Für die Anmeldung im MHMM-Portal benötigen Sie Ihre Teilnehmernummer und das Passwort, welches Sie bei der Bewerbung im Bewerbungsportal selbst erstellt haben. Um sich anzumelden, geben Sie bitte in das linke Feld der Kopfzeile auf der MHMM Webseite Ihre Teilnehmernummer (vollständig, mit führenden Nullen, Bindestrichen und ohne Leerzeichen am Ende) und in das rechte Feld mit den Punkten Ihr Passwort ein. Die Teilnehmernummer erhalten Sie von uns mit dem Zulassungsschreiben, wenn Sie zum MHMM-Studium zugelassen werden. Zu dieser Nummer gehört das individuelle Passwort, welches Sie bei der elektronischen Bewerbung im MHMM-Bewerbungsportal (https://bewerbung.mhmm.de/) selbst erstellt haben. Sollten Sie das Passwort vergessen haben siehe Punkt 9.

9. Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort für das MHMM-Portal vergessen habe?
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an service@mhmm.de

10. Welche Zugangsdaten brauche ich für campo und das IdM-Portal und wo finde ich diese?
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldedaten für dieses IdM-Portal und campo anders sind als für das MHMM-Lernportal. Für die Anmeldung im Campo-Portal und im IdM-Portal benötigen Sie Ihre Benutzerkennung und Ihr initiales Passwort, welches Sie nach der Immatrikulation per Post auf dem Informationsschreiben von der Studentenkanzlei der FAU erhalten.

11. Was ist der Unterschied zwischen der Teilnehmernummer, der Matrikelnummer und der (IdM-) Benutzerkennung?
Eine Teilnehmernummer erhalten Sie von uns mit dem Zulassungsschreiben, wenn Sie zum MHMM- Studium zugelassen werden. Zu dieser Nummer gehört ein individuelles Passwort, welches Sie bei der elektronischen Bewerbung im Bewerbungsportal (https://bewerbung.mhmm.de/ ) selbst erstellt haben. Die Teilnehmernummer ist Ihre relevante Kennnummer für das MHMM-Studium und dient auch dem Login auf dem MHMM-Portal. Diese muss auf Einsendearbeiten, Klausuren und der Masterarbeit angegeben werden.

Eine IdM-Benutzerkennung, Matrikelnummer und ein individuelles initiales Passwort erhalten Sie nach der Immatrikulation per Post in einem separaten Informationsschreiben zur Immatrikulation der FAU. Die Matrikelnummer und die Nutzerkennung ist auch später auf Ihrer FAUcard (Studierendenausweis) zu finden.

12. Wie aktiviere ich meine (IdM-)Benutzerkennung?
Benutzerkennung und initiales Passwort haben Sie nach der Immatrikulation per Post auf dem Informationsschreiben von der Studentenkanzlei der FAU erhalten.
Kontrollieren Sie bitte, ob Ihre Adressdaten aktuell sind.
1.    Gehen Sie auf die folgende Website: www.idm.fau.de
2.    Gehen Sie auf den Button Aktivierung
3.    Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden benutzen Sie die (IdM-) Benutzerkennung und Ihr Aktivierungspasswort aus dem Infobrief der Studentenkanzlei der FAU

Frühestens drei Wochen nach der Aktivierung Ihres Benutzerkontos (das Hinterlegen eines Passbildes ist dabei verpflichtend) erhalten Sie vom FAUcard-Servicebüro Ihren Studierendenausweis (FAUcard) per Post. Ihre FAUcard bekommen Sie an die im IdM angegebene Postanschrift zugeschickt.

Sämtliche Informationen zum RRZE und der IdM-Kennung: www.rrze.fau.de/infocenter/kontakt-hilfe/neu-an-der-fau-starthilfe-fuer-studierende/

13. Erhalte ich einen Studierendenausweis?
Ja, der Studierendenausweis, FAUcard genannt, muss von den Studierenden selbst im IdM-Portal beantragt werden. Um die FAUcard zu erhalten müssen Sie zunächst Ihre (IdM-)Benutzerkennung aktivieren. Wie das geht erfahren Sie in Punkt 14.

14. Was ist die FAUcard?
Die FAUcard ist eine multifunktionale Chipkarte, die auch als Studierendenausweis dient. Sie vereint die Funktionen des Studierendenausweises, des Ausweises für die Universitätsbibliothek, einer Geldbörse und des Ausweises für die elektronische Zutrittskontrolle. Bitte beachten Sie, dass die FAUcard vor der ersten Benutzung und zu Beginn jedes neuen Semesters validiert werden muss. In der Universität sind dafür an verschiedenen Stellen Automaten aufgestellt.

Um die FAUcard zu erhalten müssen Sie zunächst ihre (IdM-)Benutzerkennung aktivieren.

Weitere Informationen zur FAUcard finden Sie auf den Webseiten der FAU unter www.fau.de/education/studienorganisation/die-faucard/

15. Wie kann ich auf das Angebot der Universitätsbibliothek der FAU zugreifen?
Immatrikulierte Teilnehmende des MHMM-Studiengangs haben Zugriff auf die Bibliothek der FAU. Dies inkludiert auch die Onlinefunktionen der Universitätsbibliothek. Um den Zugang erstmalig zu aktivieren, müssen Sie wie folgt vorgehen:
•    Loggen Sie sich auf der IDM Webseite ein.
•    Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „Anfragen/Aufgaben“.
•    Klicken Sie eine Zeile tiefer auf den Menüpunkt „FAUcard“.
•    Klicken Sie im linken Menü auf den Menüpunkt „Bibliothekszugang freischalten“ und folgen Sie den Hinweisen.
Nach der Aktivierung des Zugangs können Sie sich auf der Webseite der Bibliothek einloggen und Ihre Recherche durchführen.
Die Benutzernummer für die Universitätsbibliothek ist eine 11-stellige Zahl. Sie finden die Benutzernummer auf Ihrer FAUcard bzw. Ihrer Benutzerkarte beginnend mit 028 ... oder 056 ... Das Kennwort ist voreingestellt auf Tag, Monat und Jahr Ihres Geburtstags, z.B. 170582. Dieses ist ein Identifikationsmerkmal, welches Ihre persönlichen Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen soll. Wir empfehlen Ihnen, das Kennwort regelmäßig zu ändern.
Eine gute Alternative ist erfahrungsgemäß auch die Literaturrecherche mit VPN-Verbindung. Hierzu müssen Sie sich den VPN-Client von der Webseite des RRZE herunterladen und der Anleitung folgen. Nun können Sie mit verbundenem VPN beispielsweise auf Google Scholar nach Fachliteratur suchen. Die VPN-Verbindung bewirkt dabei, dass ein Komplettzugriff auf deutlich mehr Literatur möglich ist (bei denen ein Vertrag zwischen Verlag und FAU besteht).
Detaillierte Informationen zur Nutzung der Bibliothek und zur Recherche in Datenbanken etc. finden Sie unter: https://ub.fau.de/recherchieren/. Im FAQ der Bibliothek werden zudem oft gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zusammengestellt: https://ub.fau.de/haeufig-gestellte-fragen-faq/

16. Wie kann ich Software(-Lizenzen) des Rechenzentrums der FAU verwenden?
Softwarelizenzen (wie beispielsweise für Microsoft (Office) 365) sind für immatrikulierte MHMM-Teilnehmende genauso nutzbar wie auch für alle anderen Studierenden der FAU. Die Softwarelizenzen werden zentral von unserem Regionalen Rechenzentrum (RRZE) verwaltet. Auf der Webseite des RRZE finden Sie eine Übersicht über die verfügbaren Softwarelizenzen. Ein Großteil hiervon ist kostenfrei erhältlich, andere Lizenzen sind für Studierende zu einem reduzierten Preis erhältlich. Bei den einzelnen Softwarelizenzen gibt es weiterführende Links, wie zum Download vorgegangen werden muss.

17. Wie kann ich eine FAU-E-Mailadresse einrichten und was muss ich diesbezüglich beachten?
Studierende der FAU können nach der Immatrikulation und der anschließenden Aktivierung ihrer IdM-Kennung über den Identity Management (IdM) Self Service eine universitäre E-Mail-Adresse auswählen und erhalten für die Dauer Ihres Studiums ein E-Mail-Postfach (FAUMail-Postfach).
MHMM-Studierende benötigen aus unserer Sicht keine FAU-E-Mail-Adresse, da unser Kontakt mit Ihnen über die E-Mailadresse erfolgt, welche Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung angegeben haben.
Bitte beachten Sie, dass allgemeine Informationen der Universitätsleitung, der Studentenkanzlei und anderer Einrichtungen der FAU an die universitäre FAUMail-Adresse gerichtet werden. Diese allgemeinen Mails unterscheiden nicht zwischen Vollzeitstudierenden und Weiterbildungsstudie-renden und es werden an die FAUMail-Adresse eine Vielzahl an Mails versendet (wie Newsletter, Informationen zur Prüfungsanmeldung der Vollzeitstudierenden etc.) die für Sie als MHMM-Studierende nicht relevant sind.
Weitere Informationen zur FAUMail finden Sie unter: www.rrze.fau.de/internet-e-mail/e-mail/hinweis-studierende/

Leistungsnachweise/Prüfungsleistungen: Einsendearbeiten und Klausuren

1. Welche Leistungsnachweise/Prüfungsleistungen sind zu erbringen?
Innerhalb des Studiums gibt es benotete und unbenotete Leistungsnachweise. Benotete Leistungsnachweise werden in Form einer zweistündigen Klausur einmal im Semester während der Präsenztage erbracht. Während des Semesters können Sie sich entscheiden, aus welchem der beiden Module die Klausur stammen soll. Für das nicht ausgewählte Modul ist studienbegleitend eine Einsendearbeit anzufertigen, die zwar begutachtet, aber nicht benotet wird. Es gibt nur die Beurteilung „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Die Themen für die Einsendearbeiten erhalten Sie per Mail und sind im MHMM-Lernportal einsehbar. Zusätzlich können für jeden Text des Einsendearbeits-Moduls 10 Multiple Choice Fragen auf unserer MHMM-Homepage beantwortet werden. Die drei Klausuren gehen zu jeweils 20% in die Endnote ein, die Masterarbeit zählt 40%.

2. Was muss bezüglich der Einsendearbeit beachtet werden?
Die Themenvorschläge für die Einsendearbeit des jeweiligen Semesters erhalten Sie immer per Mail zu Beginn der Semester und im MHMM-Portal. In einem der beiden Module/Ordner der Semester müssen Sie studienbegleitend eine ca. 10seitige Ausarbeitung (entspricht ca. 2.500 bis 3.000 Wörtern) anfertigen. In welchem Modul Sie diese Arbeit anfertigen bleibt Ihnen überlassen, Sie müssen nur beachten, dass Sie im anderen Modul dann während der Präsenztage Ihre Klausur schreiben. Sie erhalten jeweils 2 Themenvorschläge für beide Module. Sie müssen sich also als erstes entscheiden, in welchem Modul Sie den Einsendearbeit schreiben wollen und sich dann für einen der beiden Themenvorschläge entscheiden. Die Arbeit muss bis zu einem Stichtag (siehe Terminplan Ihres Jahrgangs Termin „Rückgabe Einsendearbeit“) bei uns eingegangen sein, d.h. gegen Ende des Semesters. Sie können die Arbeit gleich in die Word-Datei mit den Themenvorschlägen schreiben oder die automatisierte Word-Vorlage nutzen, die Sie im MHMM-Portal im Bereich „Einsendearbeit“ finden. Bevorzugt sollte die Arbeit auf elektronischem Wege als .docx-Datei oder .pdf-Datei bei uns eingereicht werden (service@mhmm.de).

3. Wo finde ich Informationen rund um die Anfertigung der Einsendearbeit?
Im Bereich „Einsendearbeit“ im MHMM-Studienportal:
„Mein Studium“ --> „Lehre“ --> „Einsendearbeit“
Dort finden Sie weitere Informationen rund um die Anfertigung der Einsendearbeit, wie die Themenübersichten der Einsendearbeiten der jeweiligen Semester, einen Leitfaden zur Erstellung einer Einsendearbeit/Masterarbeit, eine automatisierte Word-Vorlage etc.

4. Muss das gewählte Einsendearbeitsthema an den Lehrstuhl rückgemeldet werden?
Nein, Sie brauchen uns das gewählte Einsendearbeitsthema nicht zu melden. Es reicht, wenn Sie uns bis zum Stichtag (siehe Terminplan Ihres Jahrgangs Termin „Rückgabe Einsendearbeit“) Ihre Einsendearbeit per Mail einreichen.

5. Wie viel Zeit sollte ich ca. für die Anfertigung der Einsendearbeit einplanen?
Die Einsendearbeit geht mit 1,5 ECTS-Punkten (d. h. ca. 45 Arbeitsstunden) in die Belastungsrechnung des Studiengangs ein. Zu diesen Arbeitsstunden zählen nochmaliges Einlesen in die Thematik, Literatursuche, eigenes Nachdenken und schließlich das schriftliche Niederlegen.

6. Welche formalen Vorgaben sollten bei der Einsendearbeit beachtet werden?
Im Gegensatz zur späteren Masterarbeit muss diese Arbeit nicht vollumfänglich den strengen Formvorschriften für wissenschaftliches Arbeiten genügen, d.h. Fußnoten und Literaturangaben müssen noch nicht perfekt ausgestaltet sein, sind aber natürlich anzugeben. Es muss sich auf jeden Fall um Ihre eigene Arbeit handeln. Die Arbeiten werden stichprobenweise einem elektronischen Plagiats-Check unterzogen, bei einem positiven Ergebnis wird die Arbeit als „nicht bestanden“ gewertet. Im MHMM-Portal im Bereich „Einsendearbeit“ stehen Ihnen u.a. ein „Leitfaden zur Erstellung einer Einsendearbeit/Masterarbeit“ und eine automatisierte Wordvorlage zur Verfügung. Diese Dateien sind so geschrieben, wie später auch eine Masterarbeit aussehen könnte (inkl. Deckblatt, Verzeichnisse, Zitierweisen, eidesstattliche Erklärung etc.) und können gern als Muster oder Formatvorlage genutzt werden.

7. Erhalte ich eine Eingangsbestätigung zur Einsendearbeit?
Sie erhalten von uns eine Mail zur Eingangsbestätigung. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wenn Sie nicht sofort eine Eingangsbestätigung erhalten, Verbuchen, Drucken und Bestätigen des Eingangs nimmt einige Zeit in Anspruch und insbesondere kurz vor dem Stichtag der Rückgabe der Einsendearbeit, gehen sehr viele Arbeiten bei uns ein.

8. Wie erfahre ich das Ergebnis meiner Einsendearbeit?
Die Ergebnisse können nach Begutachtung online auf Ihrer „Mein Studium“-Seite eingesehen werden. Die Einsendearbeit wird nur mit „bestanden“ und „nicht bestanden“ bewertet, eine qualifizierte Benotung erfolgt nicht. Mit einigen wenigen Sätzen wird die Arbeit darüber hinaus noch kurz charakterisiert.

9. Was muss bezüglich der Multiple Choice-Tests beachtet werden?
Im Rahmen des MHMM-Studiengangs ist in einem Modul je Semester eine (benotete) Klausur zu schreiben. In dem Modul, in dem nicht die Klausur geschrieben wird, ist eine (unbenotete) Einsendearbeit anzufertigen (s. oben). Zusätzlich bieten wir als freiwillige Klausurvorbereitung an 10 Multiple Choice-Statements zu jedem der Modul-Texte auf der MHMM-Homepage zu beantworten. Ein Test gilt dabei als bestanden, wenn Sie mindestens 5 der 10 Statements richtig beantwortet haben. Ein nicht bestandener Test kann frühestens nach 24 Stunden wiederholt werden.

10. Muss man sich für die Klausur anmelden und rückmelden, in welchem Modul man die Klausur und in welchem Modul man die Einsendearbeit schreibt?
Sie brauchen uns das gewählte Klausurmodul nicht explizit zu melden. Wenn Sie die Einsendearbeit bei uns einreichen wissen wir, dass Sie im anderen Modul die Klausur schreiben. Bitte melden Sie uns aber rechtzeitig (bis spätestens zum Termin „Entscheidung Termin a/b“ gemäß des Terminplans Ihres Jahrgangs), an welchem der beiden Präsenzwochenenden (erstes oder zweites Präsenzwochenende) des jeweiligen Semesters wir mit Ihnen rechnen können.

11. Darf ich mir den Termin der Präsenztage (Präsenztage a oder Präsenztage b) aussuchen oder werde ich eingeteilt?
Den Präsenztermin dürfen Sie immer frei wählen. Bitte melden Sie uns aber rechtzeitig (bis spätestens zum Termin „Entscheidung Termin a/b“ gemäß des Terminplans Ihres Jahrgangs), an welchem der beiden Präsenzwochenenden (erstes oder zweites Präsenzwochenende) des jeweiligen Semesters wir mit Ihnen rechnen können.

12. Wo kann ich mich für die Präsenztage anmelden?
Senden Sie einfach eine Mail mit dem Wunschtermin an service@mhmm.de.

13. Wo finden die Präsenztage statt?
Die Präsenztage finden in der FAU WiSo Lange Gasse 20, 90403 Nürnberg statt (wenn nicht etwas anderes festgelegt wird).

14. Besteht die Klausur aus MC Fragen oder auch Textfragen?
Die Klausur bezieht sich auf die Texte Ihres Wunschmoduls, ist also nicht modulübergreifend. Die Klausur besteht aus 40 MC Fragen, die mit richtig oder falsch anzukreuzen sind und auch offenen Textfragen zu Ihrem Modul. Genauere Informationen zum Aufbau finden Sie in Punkt 15 und Punkt 16.

15. Wie sind die Klausuren im 1. Semester aufgebaut?
•    Es sind maximal 100 Punkte in der 2stündigen Klausur zu erreichen.
•    Ab 50 Punkten gilt die Klausur als bestanden (4,0).
•    Immer 5 Punkte mehr ergeben eine Notenstufe besser, d.h. ab 95 Punkten eine 1,0.
•    Es gibt 7 offene Textfragen (ähnlich wie die Kontrollfragen am Ende der Texte), von denen nur 6 beantwortet werden müssen, jede Frage hat eine Wertigkeit von 10 Punkten.
•    Es folgen 40 ja/nein-Statements, jedes mit einer Wertigkeit von 1 Punkt.
•    Jedes richtige Kreuz bei einem Statement gibt einen Punkt, keine Kreuze sind punktneutral, falsche Kreuze bringen jeweils einen Minuspunkt.
•    Die Prüfungsvorbereitung direkt vor der Klausur ist üblicherweise sehr hilfreich.

16. Wie sind die Klausuren des 2. und 3. Semesters aufgebaut?
•    Es sind maximal 100 Punkte in der 2stündigen Klausur zu erreichen.
•    Ab 50 Punkten gilt die Klausur als bestanden (4,0).
•    Immer 5 Punkte mehr ergeben eine Notenstufe besser, d.h. ab 95 Punkten eine 1,0.
•    Es gibt 5 offene Textfragen (ähnlich wie die Kontrollfragen am Ende der Texte), von denen nur 4 beantwortet werden müssen, jede Frage hat eine Wertigkeit von 15 Punkten.
•    Es folgen 40 ja/nein-Statements, jedes mit einer Wertigkeit von 1 Punkt.
•    Jedes richtige Kreuz bei einem Statement gibt einen Punkt, keine Kreuze sind punktneutral, falsche Kreuze bringen jeweils einen Minuspunkt.
•    Die Prüfungsvorbereitung direkt vor der Klausur ist üblicherweise sehr hilfreich

17. Was sollte ich zur Klausurvorbereitung mitbringen?
Es empfiehlt sich für die Klausurvorbereitung einen Block und Stifte mitzubringen. In jedem Fall sollte ein nicht-programmierbarer Taschenrechner (nicht Smartphone!) mit im Gepäck sein, den Sie während der Klausurvorbereitung und in der Klausur nutzen können. Den Modul-Ordner (bzw. die PDF-Dateien) für Ihr Klausurmodul sollten Sie zur Prüfungsvorbereitung mitbringen, während der Klausur ist die Nutzung der Ordner allerdings nicht gestattet.

18. Wie lange dauert die Korrektur der Klausuren?
Die Korrekturdauer beträgt i.d.R. ca. 2 Wochen. Die Ergebnisse können nach Begutachtung online auf Ihrer „Mein Studium“-Seite eingesehen werden.

Masterarbeit

1. Wann kann ich frühestens mit der Masterarbeit beginnen?
Generell gilt: Sie können mit der Masterarbeit erst beginnen, sobald Sie die Kriterien zur Zulassung zur Masterarbeit erfüllen. Diese lauten: alle 3 Einsendearbeiten bestanden + mindestens 2 von 3 Klausuren bestanden.
Allerdings gibt es einen Unterschied zum frühesten Beginn, je nachdem ob Sie ein individuelles Thema oder ein ausgeschriebenes Thema bearbeiten möchten.
a) Sie möchten ein individuelles Thema bearbeiten:
Anders als im Terminplan angegeben werden die Ergebnisse der Einsendearbeiten des 3. Semesters ab Anfang Januar direkt nachdem sie korrigiert wurden auf der Homepage bekannt gegeben. Sie haben demnach die Möglichkeit auch schon vor dem Termin der ersten Vergabe der Masterarbeitsthemen (siehe Terminplan Ihres Jahrgangs Mitte Februar) mit der Masterarbeit zu beginnen, sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (sprich: sobald mind. 2 Klausuren bestanden und Ihre 3. und letzte Einsendearbeit als „bestanden“ gewertet wurde),
b) Sie möchten ein von uns ausgeschriebenes Thema bearbeiten:
Spätestens am Termin der ersten Masterarbeitsvergabe gemäß Terminplan (Mitte Februar) werden dann alle Ergebnisse der Einsendearbeiten in gewohnter Form auf der Homepage bekannt gegeben. Zu diesem Termin wird dann auch die Liste mit den Masterarbeitsthemenvorschlägen des Lehrstuhls online gestellt.

2. Bis wann muss ich spätestens mit der Masterarbeit begonnen haben?
Der letzte Termin für die Anmeldung der Masterarbeit ist die letzte Woche des vierten Fachsemesters. Eine kurze Pause zwischen den Klausur-Semestern und der Masterarbeit (z.B. aus beruflichen oder privaten Gründen) ist kein Problem, wir empfehlen Ihnen jedoch die Masterarbeit zügig anzugehen (besser wird es der Erfahrung nach mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Studium auch nicht). Die Prüfungen sind ordnungsgemäß so rechtzeitig abzulegen, dass in der Masterprüfung bis zum Ende des Regeltermins 60 ECTS-Punkte erworben werden. Regeltermin ist das letzte Semester der Regelstudienzeit. Der Regeltermin darf in der Masterprüfung um zwei Semester überschritten werden (Überschreitungsfrist).

3. Wo finde ich Informationen rund um die Anfertigung der Masterarbeit?
Sobald Ihr MHMM-Studienjahrgang die Kriterien zur Zulassung zur Masterarbeit erfüllt (i.d.R. mit dem Bestehen der dritten Einsendearbeit, s. Punkt 1 wird Ihnen der Bereich „Masterarbeit“ im MHMM-Studienportal freigeschaltet:
„Mein Studium“ --> „Lehre“ --> „Masterarbeit“
Dort finden Sie weitere Informationen rund um die Anfertigung der Masterarbeit, wie diese FAQ zur Masterarbeit, die Hinweise zur Vergabe der MHMM-Masterarbeit, Leitfäden, (Verlängerungs-) Antragsformulare etc.

4. Wo finde ich die ausgeschriebenen Masterarbeitsthemen?
Die vom Lehrstuhl ausgeschriebenen Masterarbeitsthemen werden ab dem Termin der Ersten Masterarbeitsvergabe gemäß Terminplan (Mitte Februar) im Bereich „Masterarbeit“ im MHMM-Studienportal veröffentlicht: „Mein Studium“ --> „Lehre“ --> „Masterarbeit“

5. Welche Angaben benötige ich zur Themenreservierung?
Folgende Informationen benötigen wir für eine Reservierung eines individuellen Themenvorschlags von Ihnen:
•    Name, Vorname, Teilnehmernummer
•    Titel (deutsch)
•    Titel (englisch)
•    Kurzbeschreibung (ca. 700 Zeichen (mit Leerzeichen), nur deutsch)
Bitte dabei folgende Formulierung wählen: „In dieser Masterarbeit soll …“, da das Thema offiziell von uns Ihnen zugewiesen wird und eine Formulierung wie „In dieser Masterarbeit… will ich …“ dafür nicht passend ist.
•    Gewünschter Starttermin (immer ein Donnerstag, max. 2 Wochen in der Zukunft)
Folgende Informationen benötigen wir für eine Reservierung eines ausgeschriebenen Themas von Ihnen:
•    Name, Vorname, Teilnehmernummer
•    Nummer des Themas
•    Titel des Themas
•    gewünschter Starttermin (immer ein Donnerstag, max. 2 Wochen in der Zukunft).

6. Gibt es ein „Muster-Masterarbeitsthema“ für die individuellen Themenvorschläge?
Nein, ein Muster- bzw. Beispielthema gibt es aufgrund der Heterogenität der Themen nicht.
Bei den Masterarbeiten kann es sich um
•    theoretische Themen handeln, die den Charakter einer (reinen) Literaturarbeit haben,
•    empirische Themen handeln, die in erster Linie auf der Auswertung von selbst erhobenen oder bereits vorhandenen Datensätzen beruhen,
•    praxisorientierte Themen handeln, die in Zusammenarbeit mit einer Institution des Gesundheitswesens (z.B. auch dem eigenen Arbeitgeber) erstellt werden.

Dementsprechend fällt auch die Themenbeschreibung sehr unterschiedlich aus. Grundsätzlich sollte bei der Themenbeschreibung, beispielsweise die Relevanz des Themas, die Fragestellung/ Zielsetzung der Abschlussarbeit sowie das geplante Vorgehen (Methodik) zur Beantwortung der Fragestellung erkennbar sein. Bezüglich der Länge der Themenbeschreibung können Sie sich an den Themenbeschreibungen der Einsendearbeiten orientieren. Die Themenbeschreibung sollte einen Umfang von ca. 700 Zeichen inklusive Leerzeichen haben und entspricht damit ca. der Länge der Themenbeschreibung der Einsendearbeiten.

7. Kann die Masterarbeit auch in englischer Sprache verfasst werden?
Grundsätzlich ist die Unterrichtssprache des MHMM deutsch. Wenn Sie Ihre Masterarbeit auf Englisch schreiben möchten, reichen Sie bitte bei der Themenreservierung einen formlosen Antrag ein, dass Sie die Arbeit auf Englisch verfassen möchten. Dieser Antrag muss vom Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden.

8. Ich plane in meiner Arbeit personenbezogene Daten / vertrauliche Daten meines Arbeitgebers zu verwenden. Wie wird mit diesen umgegangen?
MHMM-Masterarbeiten werden von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Die Arbeit ist lediglich den der Bewertung und Verbuchen betrauten Personen zugänglich. Zusätzlich kann die Arbeit auf einen formlosen Antrag hin auch mit einem Sperrvermerk (im Gutachten und physisch außen auf der gebundenen Arbeit) versehen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Verträge über Sperrvermerke, die beispielsweise auch Vertragsstrafen vorsehen, unterschreiben.Den Sperrvermerk können Sie gut erkennbar auf der Titelseite Ihrer Arbeit, oder auf der Seite nach dem Deckblatt abdrucken. Zusätzlich legen Sie bitte bei der Abgabe Ihrer Arbeit ein kurzes Anschreiben, in welchem Sie auf den Sperrvermerk hinweisen bei (formloser Antrag).Bitte beachten Sie in Bezug auf die Verwendung von personenbezogenen / vertraulichen Daten bei der Anfertigung Ihrer Masterarbeit: Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-mungen sind Sie selbst verantwortlich. Informationen zum Datenschutz an der FAU finden Sie unter www.fau.de/fau/leitung-und-gremien/gremien-und-beauftragte/beauftragte/datenschutzbeauftragter. Bitte klären Sie auch vor Beginn Ihrer Arbeit, ob eine Genehmigung des Arbeitgebers bzw. des Betriebsrats notwendig ist (z.B. bei Mitarbei-terbefragungen), wenn Sie eine Verwendung sensibler Daten planen.

9. Gibt es eine Betreuung während der Bearbeitung? An wen wende ich mich bei Fragen?
Generell gibt es für die MHMM-Masterarbeit keine Betreuung im engeren Sinne, wie Sie es möglicherweise aus Ihrem früheren Studium kennen. Die Arbeit wird erst nach der offiziellen Abgabe der fachlich zuständigen mit der Begutachtung betrauten Person vorgelegt. Für einzelne, konkrete (formale) Fragen wenden Sie sich gern an cordula.drach@fau.de.

10. Welchen Zitierstil soll ich verwenden?
Der Leitfaden für die formale Gestaltung einer wissenschaftlichen Prüfungsarbeit (Masterleitfaden), den wir Ihnen mit der offiziellen Vergabe der Masterarbeitsthemen übersenden und den Sie auch im Lernportal herunterladen können, gibt einen Überblick über die formale Gestaltung und die Vorgaben bezüglich der Zitation. Einen (exemplarisch) geeigneten Zitierstil für das Literaturverwaltungsprogramm Endnote können Sie im MHMM-Lernportal unter „Mein Studium“ -> „Lehre“ -> „Masterarbeit“-> „Hinweise zur Vergabe der Masterarbeit“ -> „Nutzung eines Programms zur Literaturverwaltung“ herunterladen. Bei Citavi können Sie gern den „Citavi-Basis-Stil“-Zitierstil verwenden.
Ob Ihr Zitierstil die relevanten Informationen durch Punkte, Kommata, runde oder eckige Klammern trennt ist für die Bewertung der Masterarbeit nicht „kriegsentscheidend“. Wichtig sind uns insbesondere folgende Merkmale an einem Zitierstil:
•    Kurzbeleg in der Fußnote (Autoren, Jahr, Seitenzahl)
•    Langbeleg im Literaturverzeichnis
•    Fußnoten fortlaufend nummeriert
•    Literaturverzeichnis alphabetisch sortiert

11. Welches Literaturverwaltungsprogramm soll ich verwenden?
Wir überlassen es Ihnen, ob und mit welchem Literaturverwaltungsprogramm Sie arbeiten möchten. Wichtig ist der Zitierstil, bzw. die relevanten Informationen zu den Quellen.
Literaturverwaltungsprogramme wie das Citavi-Programm selbst können wir aus lizenzrechtlichen Gründen leider nicht zum Download anbieten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit die Software als immatrikulierter (MHMM-)Student der FAU kostenlos zu nutzen. Hierzu müssen Sie auf folgender Seite www.rrze.fau.de/hard-software/software/private-nutzung/produkte/ auf Citavi klicken und den weiteren Anweisungen folgen. Um die Lizenzen herunterladen zu können beachten Sie bitte die Hinweise unter www.rrze.fau.de/hard-software/software/home-use/ . Bei den meisten Fällen erfolgt der Bezug und Download von Software für Studierende über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de. Einen (exemplarisch) geeigneten Zitierstil für das Literaturverwaltungsprogramm Endnote können Sie im MHMM-Lernportal herunterladen. Bei Citavi können Sie gern den „Citavi-Basis“-Zitierstil verwenden.

12. Wie funktioniert das „Gendern“ in der Masterarbeit?
Auch im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten sind gendergerechte Formulierungen zu verwenden. Dies ist auf unterschiedlichen Wegen erreichbar. Im Masterleitfaden gibt es ein eigenständiges Kapitel zur geschlechtersensiblen Sprache. Wir haben im MHMM keine feste Politik zum Umgang mit gendergerechter / gendersensibler Sprache. Wie Sie vorgehen möchten überlassen wir Ihnen, bitte achten Sie aber auf eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb Ihrer Arbeit. Wir ermutigen Sie dazu, geschlechtersensible Sprache einzusetzen, auch wenn es eventuell etwas Übung und Kreativität braucht, denn Sprache ist und bleibt wandelbar. Nicht zuletzt bedeutet geschlechtersensible Sprache auch, einen Beitrag zu mehr Gleichberechtigung und weniger Diskriminierung zu leisten.
Eine besonders praktische und zugleich kurze Form der geschlechtersensiblen Personenbezeichnung sind geschlechterneutrale Ausdrücke oder Formulierungen wie beispielsweise:
•    nominalisierte Partizipien (z.B. die Studenten --> Studierende)
•    geschlechterneutrale Ausdrücke (z.B. der Betroffene --> die betroffene Person)
•    Sach-/Funktionsbezeichnungen (z.B. Leiterin oder Leiter --> die Leitung)
•    Pluralbildungen (z.B. Mitarbeiterin und Mitarbeiter --> Beschäftigte)
•    Passivbildungen (z.B. Die Studenten können das Zeugnis im Prüfungsamt beantragen --> Das Zeugnis kann im Prüfungsamt beantragt werden)
•    Geschlechtsneutrale Pronomen (z.B. Der Verfasser ist unbekannt --> Es ist nicht bekannt, wer das Werk verfasst hat.)
•    Komposita (zusammengesetzte Wörter) (z.B. Rednerpult --> Redepult)
Gender-Disclaimer wie beispielsweise: „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf den folgenden Seiten ausschließlich das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.“ können ebenso verwendet werden. Dieser sollte als Fußnote bei der ersten Verwendung des generischen Maskulinums eingefügt werden.
Um die Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, empfehlen wir Schreibformen wie Sternchen, Unterstriche oder nachgestellte weibliche Endungen (z.B. MitarbeiterInnen, Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen, Mitarbeiter/-innen) zu vermeiden.

13. Soll die Masterarbeit vor der offiziellen Abgabe dem Lehrstuhl einmal vorab vorgelegt werden?
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden bieten wir keine Vorab-Begutachtung an. Bitte reichen Sie nur die finale Version der Arbeit ein.

14. Wie lang ist der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit und kann dieser gegebenenfalls verlängert werden?
Die Masterarbeit wird unter einer Zeitrestriktion geschrieben, d.h. die verspätete Abgabe der Arbeit führt zum Nichtbestehen.
Die starren Vorgaben der Studienordnung lassen eine verspätete Abgabe der Masterarbeiten nur in begründeten Fällen (z.B. Krankheit) zu. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit bei uns vor der Abgabefrist stellen.
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit für Ihre Masterarbeit sechs Monate ab dem offiziellen Starttermin. Falls triftige Gründe vorliegen, kann die Bearbeitung der Masterarbeit gemäß § 28 (3) der MHMM- Prüfungsordnung in besonderen Ausnahmefällen um bis zu einem Monat verlängert werden. Der Antrag dazu muss schriftlich am Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement mit Original-Unterschrift eingereicht werden (spätestens eine Woche vor dem offiziellen Abgabetermin, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt).
Besondere Ausnahmefälle liegen beispielsweise bei Folgendem vor:
•    einer Erkrankung (AU-Bescheinigung dem Antrag bitte beifügen),
•    einer nicht selbst zu verantwortenden Verzögerung bei einem empirischen Teil der Arbeit,
•    einer nicht selbst zu verantwortenden erschwerten Beschaffung von Literatur aus dem Ausland,
•    zeitlichen Verzögerungen, die durch einen Praxispartner der Arbeit zu verantworten sind.
Nicht akzeptabel sind beispielsweise folgende Gründe:
•    allgemein hohe Arbeitsbelastung im Beruf,
•    allgemeine familiäre Probleme,
•    falsche Kalkulation des Arbeitsaufwands der Masterarbeit.
Bei gesundheitlichen Gründen/Krankheit benötigen wir ein Attest/ eine AU-Bescheinigung. Hier wird die Bearbeitungsdauer für die Masterarbeit um die Dauer der Krankheit verlängert (nicht begrenzt auf 1 Monat).
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie im Bereich „Masterarbeit“ im MHMM-Studienportal.

15. Wann darf ich die Masterarbeit frühestens abgeben?
Die Abgabe der Arbeit ist frühestens 3 Monate nach dem offiziellen Starttermin möglich. Eine frühere Abgabe wäre kontraproduktiv, da an der Masterarbeit offiziell 6 Monate halbtags gearbeitet werden soll. Bei einer Abgabe nach weniger als 3 Monaten müssten wir uns die Frage stellen, ob der geforderte Arbeitsaufwand überhaupt geleistet wurde.

16. In welcher Form erfolgt die Abgabe der Masterarbeit?
Bitte geben Sie spätestens zu Ihrem offiziellen Abgabetermin 2 gebundene Exemplare (DIN A4, einseitig bedruckt, feste (Klebe-)Bindung (=keine Ringbindung) und eigenhändig unterschriebene Eidesstattliche Erklärung in beiden Versionen) sowie einen Datenträger (CD oder USB-Stick) mit der digitalen Version der Arbeit in Word und PDF ab.

17. Muss die Arbeit zum Abgabetermin bereits am Lehrstuhl eingegangen sein?
Als Eingangsdatum ist für uns der Poststempel ausschlaggebend. Es reicht also theoretisch, wenn Sie die Arbeit an Ihrem offiziellen Abgabetermin zur Post bringen.Es macht nichts, falls die Post etwas braucht und es kann auch hausintern noch einmal etwas dauern von der Poststelle zu uns an den Lehrstuhl (also auch, wenn die Arbeit laut Sendungsverfolgung schon eingegangen ist, kann es noch einmal hausintern dauern, bis die Post verteilt wurde und bei uns eingeht). Sobald die Masterarbeit am Lehrstuhl eingegangen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mail zur Eingangsbestätigung.

18. An welche Adresse ist die Arbeit zu senden?
Bitte senden Sie die beiden gedruckten Exemplare mit der unterschriebenen Eidesstattlichen Erklärung sowie den Datenträger mit der digitalen Version der Arbeit an folgende Adresse:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement
Cordula Drach
Lange Gasse 20
90403 Nürnberg

19. Kann die digitale Version der Arbeit auch statt auf einer CD auf einem USB-Stick abgegeben werden?
Sie können die digitale Version gern auch auf einem USB-Stick einreichen. Wir akzeptieren sowohl eine CD als auch einen USB-Stick. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass der USB-Stick aus organisatorischen Gründen nicht zurückgeschickt werden kann.

20. Kann die Masterarbeit auch lediglich digital per Mail abgegeben werden?
Nein, leider können wir die digitale Version der Arbeit per E-Mail nicht als offizielle Abgabe akzeptieren. Spätestens zu Ihrem offiziellen Abgabetermin sollten 2 gebundene Exemplare (DIN A4, einseitig bedruckt, feste (Klebe-)Bindung (=keine Ringbindung) und eigenständig unterschriebene Eidesstattliche Erklärung in beiden Versionen) sowie ein Datenträger (CD oder USB-Stick) mit der digitalen Version der Arbeit in Word und PDF abgegeben werden.

21. Wie erfahre ich, ob die Masterarbeit erfolgreich per Post eingegangen ist?
Sobald die gedruckten, gebundenen und unterschriebenen Exemplare (inkl. elektronischer Version auf CD oder USB-Stick) am Lehrstuhl eingegangen sind und bearbeitet wurden, erhalten Sie eine Mail zur Eingangsbestätigung. Als Eingangsdatum ist für uns der Poststempel ausschlaggebend. Es macht nichts, falls die Post etwas braucht und es kann auch hausintern noch einmal etwas dauern von der Poststelle zum Lehrstuhl. Also auch, wenn die Arbeit laut Sendungsverfolgung schon eingegangen ist, kann es noch einmal hausintern dauern, bis die Post verteilt wurde und am Lehrstuhl eingeht.

22. Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Begutachtung kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. In Einzelfällen (z. B. bei einer sehr hohen Arbeitsbelastung der mit der Begutachtung betrauten Person) kann es auch länger dauern, in der Praxis sind wir in der Mehrzahl der Fälle jedoch deutlich schneller. Sie werden von uns per Mail benachrichtigt, sobald uns Ihr Ergebnis vorliegt.

23. Ich möchte Teile meiner Masterarbeit veröffentlichen. Was muss ich beachten?
Eine eventuelle Publikation der Masterarbeit kann nur mit Einwilligung des Lehrstuhls und nach erfolgter Benotung erfolgen. Publikationen von Auszügen der Arbeiten sind, da es sich um Prüfungsleistungen handelt, nur bei gemeinsamer Zustimmung des Autors sowie des Lehrstuhls für Gesundheitsmanagement gestattet, einer Veröffentlichung der Arbeit als Ganzes würden wir nicht zustimmen. In der Publikation ist in geeigneter Form auf den Studiengang hinzuweisen. Die Details werden individuell abgestimmt.

Abschluss und Titel

1. Wann erhalte ich meine Urkunden?
Nach Begutachtung der Masterarbeit, die üblicherweise die letzte Prüfungsleistung darstellt, schicken wir Ihre Unterlagen zu unserer Verwaltung nach Erlangen. Dort werden dann die Urkunden erstellt, allerdings als Stapelbearbeitung nur 1x im Monat. Anschließend erfolgt der postalische Versand an unseren Lehrstuhl und die Urkunden werden vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben. Danach erfolgt der Versand an Sie. Der ganze Urkundenerstellungsprozess kann somit 1,5 bis 2 Monate dauern, meist geht es schneller.

2. Ab wann darf ich den MHMM-Titel führen?
Der Titel darf offiziell ab dem Moment geführt werden, in dem Ihnen die Abschlussdokumente zugehen. Falls Sie z. B. für eine Bewerbung bereits vorzeitig den Abschluss des MHMM-Studiums angeben möchten, stellen wir Ihnen gern eine formlose Bescheinigung vorab aus.

3. Wie wird der MHMM Titel geführt?
Der Titel ist wie folgt zu führen: Vorname, Name, MHMM
z.B. Vorname, Nachname, MHMM.
Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad „Master in Health and Medical Management“ (abgekürzt MHMM) verliehen. Der akademische Grad kann mit dem Zusatz (FAU Erlangen-Nürnberg) geführt werden.

4. Wann findet die Abschlussveranstaltung statt?
Traditionell findet die Abschlussveranstaltung immer am Sonntag des ersten Präsenzwochenendes im März statt (d.h. ein halbes Jahr nach dem Ende der Regelstudienzeit). Meist in der Zeit von ca. 16 bis 18.30 Uhr (der feierliche Teil), danach dann noch (wer will) Übergang zum gemütlichen Teil.
Zur Abschlussveranstaltung erhalten die MHMM-Absolventen zu gegebener Zeit eine separate Einladung mit genaueren Informationen.